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Entsorgung

Allgemeine Hinweise zur Entsorgung
Nicht ausgehärtete Produktreste
Nicht restentleerte Verpackungen
Produktreste
Wie entsorge ich richtig?

Entsorgung restentleerter Verpackungen
Wer unterliegt der Verpackungsverordnung?
Transportverpackungen
Restentleerte Verkaufsverpackungen

Entsorgung von Strahlmittelrückständen
Empfohlene Vorgehensweise

Rücknahme und Recycling von Kunststoffdachbahnen
Empfohlene Vorgehensweise:
Hierzu erhalten Sie weitere Informationen durch die

Sika Deutschland GmbH, Bereich Produktsicherheit, Herr Bernd Dietrich.
Email: dietrich.bernd@de.sika.com
Telefon: 0711 - 8009 - 740
Fax: 0711 - 8009 - 755

Allgemeine Hinweise zur Entsorgung

Nicht ausgehärtete Produktreste müssen ordnungsgemäß und schadlos entsorgt werden.
Nicht restentleerte Verpackungen sind wie das Produkt zu entsorgen. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen in Ihrer Nähe ansässigen Entsorgungsfachbetrieb.

Gemäß der gültigen Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sind Abfälle herkunftsbezogen der Abfallart zuzuordnen.
Deshalb ist eine eindeutige Festlegung einer Abfallschlüsselnummer nicht möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Sika Deutschland GmbH, Bereich Produktsicherheit, Herrn Bernd Dietrich (dietrich.bernd@de.sika.com)


Vorschlag zur AVV-Einstufung von SIKA-Produkten:

AVV-Abfallschlüssel Sika-Produkte
070204 Lösemittel (z.B. Sika-Verdünner, Sika-Primer)
080116 nicht ausgehärtete wässrige Produktreste
080111 nicht ausgehärtete Produktreste (z.B. Biresin, Palesit, Sikagard, Sikafloor, Icosit, etc.)
080409 nicht ausgehärtete Kleb- und Dichtmassen (z.B. Sikaflex, SikaBond)
080112 ausgehärtete Kleb- und Dichtmassen (z.B. Sikaflex, SikaBond)

Bitte beachten Sie:

Produktreste sind ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen.

Auskunftspflichtig für die ordnungsgemäße Entsorgung sind die örtlichen Behörden, wie z.B. Landratsamt, Umweltschutzamt oder Gewerbeaufsichtsamt.

Wie entsorge ich richtig?

Produktreste:

1.

Entsorger suchen
Entsorgeradressen in Ihrer Nähe finden Sie z.B. in den Gelben Seiten.
Sie können gegebenenfalls auch bei den Landesbehörden nach einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb fragen.

2.

Sicherheitsdatenblatt der Produkte an den Entsorgungsfachbetrieb schicken
Sicherheitsdatenblätter sind auf der Sika Homepage im Bereich Produkte hinter jedem Produkt hinterlegt.

3.

Produktreste nach Möglichkeit über Sammelentsorgungsnachweis zur Entsorgung vom Entsorgungsfachbetrieb abholen lassen.

Der Sammelentsorgungsnachweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Entsorgungsdokument, welches der Beförderer/Entsorger zur Abholung der Abfälle mitbringen kann.

Restentleerte Verpackungen bis 60 ltr.:

Rufen Sie einfach bei der Hotline der INTERSEROH an, Tel. 02203 / 9147-1366 bzw.
02203 / 9147-1331.

Rekonditionierung von Stahlblechfässern

Hierzu steht Ihnen die Hotline der VIV zur Verfügung, Tel: 040 / 731-0670

Weitere Informationen erhalten Sie auch durch die Sika Deutschland GmbH, Bereich Produktsicherheit, Herr Bernd Dietrich.
Email: dietrich.bernd@de.sika.com
Telefon: 0711 - 8009 - 740
Fax: 0711 - 8009 - 755

Entsorgung restentleerter Verpackungen

Wer unterliegt der Verpackungsverordnung?

Hersteller von Verpackungen, Befüller, Vertreiber und Endverbraucher sind gleichermaßen in die Verpackungsverordnung eingebunden. Diese gemeinsame Verpflichtung soll dafür sorgen, dass neben den produktspezifischen Anforderungen an die Verpackung abfalltechnische und logistische Eigenschaften bereits bei der Entwicklung zu berücksichtigen sind.

Letztendlich ist für den Endverbraucher der Verpackung eine produktgerechte Entnahme und eine höchstmögliche Restentleerung von größter Bedeutung, wenn eine Rückführung der Verpackung zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung mit hoher Wertnutzung gefordert ist.

Transportverpackungen, wie z.B. Kartonagen,Folien und restentleerte Verkaufsverpackungen können über die Entsorgunspartner der Sika Deutschland GmbH zurückgegeben werden. Für den gewerblichen Bereich: INTERSEROH, für den privaten Endverbraucher: das DSD - Duales System Deutschland (Grüner Punkt).
Die entsprechenden Lizenzsymbole unserer Entsorgungspartner sind auf den Verpackungen aufgedruckt.

Restentleerte Verpackungen sind im Sinne der Verpackungsverordnung getrennt zu sammeln und einer Verwertung zuzuführen. Nicht restentleerte Verpackungen müssen ordnungsgemäss und schadlos entsorgt werden.

Weitere Informationen zur Entsorgung restentleerter Verpackungen finden Sie auch als Downloads hier:


Weitere Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von restentleerten Verpackungen bzw. Emballagen erhalten Sie auch direkt bei unserem Entsorgungspartner INTERSEROH www.interseroh.de oder dem Verband der Deutschen Bauchemie www.deutsche-bauchemie.de/verpack/index.html .

Entsorgung von Strahlmittelrückständen

Die bei Korrosionsschutzmaßnahmen an Stahlbauten häufig anfallenden Strahlmittelrückstände sind so aufzunehmen, zu sammeln und abzutransportieren, daß keine schädliche Belastung der Umwelt entsteht.

Je nach Strahlgut selbst und abhängig von schädlichen Beimengungen ist zu prüfen, ob die Strahlmittelrückstände verwertet werden können. In Sonderfällen müssen hochbelastete Strahlmittelrückstände als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Bitte beachten Sie hierzu die AVV-Abfallschlüssel 120116 oder 120117.

Vorzugsweise sind Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen, die einen Sammelentsorgungsnachweis für Strahlmittelrückstände vorweisen können. Dadurch reduziert sich die Bürokratie auf ein Minimum.

Empfohlene Vorgehensweise

  1. verunreinigtes Strahlgut analysieren lassen (in der Regel in Absprache mit einem Entsorgungsfachbetrieb)
  2. Lagerung und Sammlung nach Absprache mit dem Entsorgungsfachbetrieb
  3. Transport zum Entsorgungsfachbetrieb mit behördlicher Genehmigung

Für Entsorgungen in Baden-Württemberg steht Ihnen z.B. die SBH - Sonderabfallentsorgung und -behandlung GmbH, Krautheim, gerne zur Verfügung.
Email: info@sbh-gmbh.de
Homepage: www.sbh-gmbh.de

Weitere Entsorgungsfachbetriebe sind z.B.:
www.him.de
www.remondis.de

www.gvs-mannheim.de

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